ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am GERMAN MANAGEMENT RUN PRÄAMBEL Die ESB Marketing Netzwerk AG, Brunneggstrasse 9, 9000 St. Gallen, Schweiz und die SCC EVENTS GmbH, Hanns-Braun-Straße/Adlerplatz, 14053 Berlin (gemeinsam auch: die „Veranstalter“) veranstalten gemeinsam den German Management Run in Berlin (im Folgenden auch: die „Veranstaltung“). Die Veranstaltung wird im zeitlichen Zusammenhang mit der Berliner Wasserbetriebe 5 x 5 km TEAM Staffel organisiert. Die Veranstaltung gliedert sich in ein Networking-Event und eine sportliche Laufveranstaltung.
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH – GELTUNG
(1) Die folgenden Bedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und den Veranstaltern zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen den Veranstaltern und Teilnehmenden (https://managementrun.de/agb/). Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Veranstalter oder der Teilnehmenden erfolgen und die von den Veranstaltern im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmenden gegenüber den Veranstaltern sind an die ESB Marketing Netzwerk AG oder die SCC EVENTS GmbH zu richten.
§ 2 ANMELDUNG – TEILNAHMEBEITRAG – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Mit dem Eingang der Anmeldung gibt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages ab. Ein rechtsgültiger Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung entsteht nach Zahlungseingang und Annahme des Angebots durch einen Veranstalter. Die Annahme erfolgt mit Zugang der Teilnahmebestätigung per E-Mail.
(2) Zahlungen können mittels SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden nur die Kartenfirmen VISA, Eurocard/Mastercard und American Express akzeptiert.
(3) Der angegebene Teilnahmebeitrag versteht sich pro Veranstaltung, bestehend aus Networking-Event und Lauf. Der Teilnahmebeitrag ist Umsatzsteuerbefreit (lt. §4 Nr. 22b UstG.) Eine Splittung von Teilnahmebeiträgen ist nicht möglich, die Teilnahmeberechtigung kann nur von einem Teilnehmer bzw. einer Teilnehmerin in Anspruch genommen werden.
§ 3 PFLICHTEN DER TEILNEHMENDEN, WERBEMASSNAHMEN, AUSSCHLUSS
(1) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und dem Betreiber des Veranstaltungsortes Folge zu leisten.
(2) Die Teilnehmenden können bei der Veranstaltung von den Veranstaltern oder von den von Veranstaltern beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews dürfen die Veranstalter kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmenden räumen den Veranstaltern das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise zu verwenden: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen, u. ä.
(3) Die Durchführung werblicher Maßnahmen der Teilnehmenden (z.B. Promotions) oder sonstiger werblicher Maßnahmen, ist nur mit vorheriger Zustimmung eines Veranstalters gestattet. Zulässig ist die Dokumentation zu eigenen, ggfls. unternehmensinternen Zwecken und die werbliche Verbreitung der eigenen Teilnahme an der Veranstaltung mittels Social Media. Die Teilnehmenden werden dabei Sorge tragen, die geltenden Vorschriften und Rechte Dritter (z.B. aus Datenschutz und Persönlichkeitsrecht) zu beachten.
(4) Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer bzw. die Teilnehmerinnen bei fortgesetzten Verstößen gegen diese AGB, die Teilnahmebedingungen der SCC EVENTS GmbH und/oder die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 4 Networking-Event
(1) Die Networking-Event-Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Networking-Event-Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines Veranstalters gestattet.
(2) Die Veranstalter sind berechtigt, zeitliche und inhaltliche Änderungen im Programmablauf vorzunehmen und angekündigte Referenten mit gleichwertigen Referenten zu ersetzen.
(3) Die Teilnahmeunterlagen müssen persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt werden.
§ 5 LAUF
(1) Für den Lauf gelten ergänzend die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an SCC EVENTS Sportveranstaltungen [https://www.berliner-teamstaffel.de/files/events/global/2021/tnb_juli21.html].
(2) Organisatorische Maßnahmen zum Lauf geben die Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen der Veranstalter und ihres entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, sind die Veranstalter und ihre Hilfspersonen berechtigt, den Betreffenden von der Veranstaltung auszuschließen und/oder zu disqualifizieren. Der bei der Veranstaltung beauftragte medizinische Dienst kann die die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen und/oder zum Schutz des Teilnehmenden erforderlich erscheint.
(3) Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Für den Fall, dass der Teilnehmende während der Veranstaltung medizinisch versorgt wird, muss er die Kosten tragen. Etwas anderes gilt nur für medizinische Dienstleistungen, die die Veranstalter im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch ihren medizinischen Dienst erbringen. Die Teilnehmenden sind selbst verantwortlich, eine Versicherung abzuschließen, die die Kosten ihrer medizinischen Behandlung übernimmt.
§ 6 ABSAGE/VERSCHIEBUNG/HÖHERE GEWALT VERHINDERUNG TEILNEHMENDE
(1) Für den Fall, dass die Veranstaltung abgesagt wird, kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin innerhalb von 30 Tagen den bereits bezahlten Betrag zurückverlangen. Der Betrag wird in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin keinerlei Rechte zu. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.
(2) Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt die Teilnahmeberechtigung automatisch für das neue Datum. Für den Fall, dass der Teilnehmer oder die Teilnehmerin den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, können Sie das Ticket zurückgeben, Absatz 1 gilt entsprechend.
(3) Sind die Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten haben, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der Veranstalter gegenüber den Teilnehmenden. In diesen Fällen dürfen die Veranstalter das Recht zur Teilnahme am Networking-Event und/oder Lauf entziehen, einzelne oder alle Teilnehmenden ganz oder zum Teil ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmenden umgehend informiert. Wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge.
(4) Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Ausschreitungen, Embargo, Epidemien, Pandemien wie COVID-19, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.
(5) Für den Fall, dass ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin – gleich aus welchen Gründen – nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit, eine/n Ersatzteilnehmer / -teilnehmerin zu bestimmen ohne zusätzliche Gebühren Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages besteht in diesem Fall nicht.
§ 7 HAFTUNG DER VERANSTALTER
(1) Unbeschränkte Haftung
Die Veranstalter haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Veranstalter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Haftungsbeschränkung
Die Veranstalter haften bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Veranstalter.
Im Übrigen richtet sich die Haftung der Veranstalter nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 8 DATENERHEBUNG, -VERARBEITUNG
(1) Die bei der Anmeldung von Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten, werden von SCC EVENTS gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung der Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sowie für die Zahlungsabwicklung verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnahmevertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich.
(2) Die im Rahmen der Vertragserfüllung von den Veranstaltern erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Vertragserfüllung gespeichert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Teilnehmenden nicht in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt haben nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
(3) Die Ergebnisse des Laufs werden nach der Veranstaltung auf der Website (https://www.berliner-teamstaffel.de/) online gestellt.
Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der berechtigten Interessen der Veranstalter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
(4) Darüber hinaus verarbeiten und veröffentlichen SCC EVENTS Name, Vorname, Geburtsjahr, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstellung von Ergebnislisten in den veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) und geben sie weiter für eine Veröffentlichung durch Dritte (z.B. Zeitungen, Ergebnisdienste, etc.) und speichern diese zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank.
(5) Weitere Informationen zur Verwendung der personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhalten die Teilnehmerinnen / die Teilnehmer unter diesen Links: Infopflicht nach Art. 13 DSGVO
(6) Die Teilnehmenden können sich jederzeit zur Wahrung und Geltendmachung ihrer Betroffenenrechte an die Veranstalter wenden.
§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNG
Für das Vertragsverhältnis sowie sämtliche Streitfälle gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Berlin.